Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)- und Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen und Tageszulassungsversicherungen (statistische Zulassungen) von Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler

 

1. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Deckungskarten für Kurzzeitversicherungen mit 5 Tagen Laufzeit und Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen ) mit Laufzeiten von 15 Tagen bis 12 Monaten und Deckungskarten für Tageszulassungen (statistische Zulassung- Abmeldung erfolgt einen Werktag nach der Anmeldung).

 

2. Es wird nur eine Haftpflichtversicherung angeboten. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich lediglich auf die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Fahrzeuge die mit deutschem Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen) zugelassen sind. Bei Kurzzeitkennzeichen erstreckt sich der vorgenannte Versicherungsschutz auf Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands. Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte gelten auch in ganz Europa. Bei Ausfuhr/-Zollkennzeichen wird Versicherungsschutz bei Ausfuhr des Fahrzeuges aus Deutschland geboten.

2.1 Die Deckungskarten für Tageszulassungen dürfen nicht für Langzeit-Zulassungen verwendet werden. Sie sind nicht dazu ausgelegt, Schäden im Kfz-Haftpflicht oder Kaskobereich zu decken. Sollte trotzdem ein Schaden bei dem Versicherer geltend gemacht werden, der vom Versicherer zu erstatten ist, verpflichtet sich der Käufer, den Schaden und die Kosten dem Versicherer zu erstatten.

2.2 Eine Zulassung auf Tageszulassung erfolgt ohne Anbringung der amtlichen Kennzeichenschilder an das Fahrzeug, jegliche Bewegung auf öffentlichen Verkehrswegen oder -flächen während der Dauer der Tageszulassung ist ausgeschlossen. Für die Dauer der Tageszulassung muss sich das Fahrzeug auf einem umzäunten Betriebshof befinden und abgeschlossen sein. Das Fahrzeug muss unmittelbar nach erfolgter Zulassung wieder abgemeldet werden (am nächsten Werktag). Hierfür ist der Käufer verantwortlich und nachweispflichtig. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist der Versicherer berechtigt, die tatsächliche Laufzeit zwischen tatsächlicher amtlicher Zulassung und amtlicher Stillegung nach Kurztarif zu berechnen!

 

3. Es ist nicht gestattet Ausbesserungen bzw. Änderungen auf den Versicherungskarten vorzunehmen, die Versicherungskarten werden ansonsten ungültig.

 

4. Die unbenutzten oder verschriebenen Karten können innerhalb von 30 Tagen vom Käufer zurück gegeben werden. Der Kaufpreis abzüglich Versandkosten wird nach Erhalt des kompletten Kartensatzes umgehend zurück erstattet. Verlorene Karten werden nicht erstattet/getauscht. Sobald die Deckungskarten bei einer deutschen Kfz-Zulassungsstelle abgegeben wurden, kann eine Rückgabe nicht mehr erfolgen.

 

5. Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Gerichtsstand ist Flensburg, es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CSIG.

 

6. Die vorgenannten Lieferbedingungen gelten von Ihnen ausdrücklich ohne Unterschrift als akzeptiert.

 

7. Sollten einzelne oder mehrere Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
Stand: 14. Oktober 2018