Mit dieser Deckungskarte und Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass bekommen Sie bei jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland ein Ausfuhrkennzeichen. Sie müssen das Fahrzeug wahrscheinlich bei der Zulassungsstelle vorführen. Außerdem muss das Fahrzeug gültigen TÜV haben. Die grüne Karte ist natürlich auch dabei.
Die Versicherung ist in folgenden Ländern, die auf der IVK (früher grüne Karte) vermerkt sind, gültig:
- Albanien
- Andorra
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- F.Y.R.O.M
- Griechenland
- Grossbritanien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Moldawien
- Montenegro
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Zypern