Diese Versicherungen sind nur für Autohändler gedacht, da die Fahrzeuge keine Kennzeichen bekommen und während der Dauer der Zulassung nicht bewegt werden dürfen. Sie sind nicht dazu ausgelegt, Schäden im Kfz-Haftpflicht oder Kaskobereich zu decken. Sollte trotzdem bei dem Versicherer ein Schaden geltend gemacht werden, der vom Versicherer zu erstatten ist, verpflichtet sich der Käufer, dem Versicherer den Schaden und die Kosten zu ersetzen.
Es werden keine amtlichen Schilder am Fahrzeug angebracht. Jegliche Bewegung der Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen oder -flächen ist während der Dauer der Tageszulassung ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss unmittelbar nach erfolgter Zulassung wieder abgemeldet werden (am nächsten Werktag). Hierfür ist der Verkäufer verantwortlich und nachweispflichtig. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist der Versicherer berechtigt, die tatsächliche Laufzeit zwischen amtl. Zulassung und Stillegung nach Kurztarif zu berechnen! siehe auch AGB!